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Die Mietpreisbremse ist endlich beschlossene Sache!

Die Mietpreisbremse ist endlich beschlossene Sache! Das Gesetz wurde gestern im Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag um und erfüllen ein wichtiges Versprechen, das wir den Menschen vor der Bundestagswahl gegeben haben. Unser Engagement für ein soziales Mietrecht hat sich durchgesetzt. Das ist für Millionen Mieterinnen und Mieter von enormer Bedeutung und ein großer Erfolg für eine moderne Rechts- und Verbraucherpolitik.

Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In manchen Ballungszentren und Universitätsstädten gibt es heute Mietsteigerungen von 30 bis 40 Prozent. Das ist nicht akzeptabel. Bei Abschluss eines Mietvertrags in den von den Ländern festgelegten Gebieten dürfen in Zukunft Mieten grundsätzlich nur höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Exorbitant steigende Mieten würden unsere Städte auf Dauer verändern. Normalverdiener, junge Familien, Rentner würden sich ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in Randgebiete verdrängt. Unsere Städte und Stadtviertel sollen aber vielfältig und bunt bleiben.

Wir wollen die gewachsenen Strukturen bewahren. Wenn die Menschen getrennt nach Einkommen leben, dann schadet das dem sozialen Zusammenhalt. Ein soziales Miteinander und die Verhinderung von Ausgrenzung beginnen aber schon bei der Wohnungspolitik, deshalb ist die Mietpreisbremse so wichtig. Das Bestellerprinzip im Maklerrecht sorgt dafür, dass die Zwangslage von Wohnungssuchenden nicht länger ausgenutzt wird. Die Maklercourtage bezahlt künftig derjenige, in dessen Interesse der Makler tätig wird. Das ist in der Regel der Vermieter und nicht der Mieter. In Zukunft gilt auch im Maklerrecht der Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt.“ Dieser Grundsatz gilt überall im Recht, eine Ausnahme für das Maklerwesen ist nicht gerechtfertigt, ihre Abschaffung war überfällig.

Um den enormen Anstieg der Mieten langfristig zu verhindern, brauchen wir auch Wohnungsneubau. Unser Gesetz erhält und fördert die hohe Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt. Deswegen erstreckt sich die Mietpreisbremse nicht auf Neubauten und die Erstvermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Investitionen sollen sich weiterhin auszahlen. Aber: Wohnungen sind nicht irgendeine Ware, sie sind das Zuhause von Menschen. Es darf hier nicht allein um Profitmaximierung gehen. Deshalb schaffen wir mit dem neuen Gesetz einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern.

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